Bamberg: Sanierungsgebiet St.-Getreu-Straße

Das Sanierungsgebiet wurde im Stadtrat 2016 beschlossen und ist seit dem 11.11.2016 rechtskräftig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am 27.6.2018 wurde der Stadtratsbeschluss zur Erweiterung des Gebietes wirksam, es umfasst nun das Gebiet der ehemaligen Benediktinerabtei "St. Michael" und den geschützten Landschaftsbestandteil "Michelsberger Gärten" sowie den oberen Abschnitt der St.-Getreu-Straße bis zur Straße Am Bundleshof.

Ausbau der St.-Getreu-Straße

Inzwischen betreibt die Stadtverwaltung den Ausbau der St.-Getreu-Straße gemäß der Beschlussvorlage für den Bausenat am 16.1.2019 (16 Uhr im Rathaus Maxplatz).

Im planungsrechtlichen Vorlauf hierzu fand am 15.1.2019 in der Musikschule an der St.-Getreu-Straße eine Informationsveranstaltung zu dem Bauvorhaben statt.

 

Unsere Eindrücke von dieser Veranstaltung haben wir in einem Schreiben an den Stadtrat dargelegt. Wesentlicher Inhalt des Schreibens:

 

Als Vertreter des Vereins „Bewahrt die Bergstadt“ möchten wir aus der kontrovers verlaufenen Diskussion die folgenden Punkte festhalten:

Stellungnahme des Baureferenten:

vielen Dank für Ihre Email vom 16. Januar. Zum besseren Verständnis Ihres breiten Adressatenkreises, der am 15. Januar nicht zugegen war, vorab die Information, dass am 15. Januar 2019 eine geschlossene Informationsveranstaltung ausschließlich für Anlieger der St.-Getreu-Straße 30 bis 56 bzw. 19 bis 37b stattgefunden hat. Der Finanzreferent und der Baureferent der Stadt Bamberg waren so großzügig, auch extern wohnende Mitglieder Ihres Vereins an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit bekommen, zahlreiche Fragen zu stellen und Ideen einzubringen. Auf jeden dieser Punkte wurde direkt in der Veranstaltung detailliert und differenziert eingegangen. Hier nochmals schriftlich zu Ihren Punkten:


 

1. Bei der Baumaßnahme handelt es sich angeblich um eine Ersterschließung, da die St.-Getreu-Straße in diesem Bereich offiziell noch nicht als Straße gewidmet ist. Dem stehen die offiziellen Stadtpläne der Stadt Bamberg wie auch die gelebte Praxis entgegen, in denen der gegenständliche Bereich regelmäßig als „St.-Getreu-Straße“ bezeichnet ist. Nicht wenige der anwesenden Betroffenen fühlen sich durch dieses Vorgehen getäuscht.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu den Punkten 1 und 10 wurde bereits am Dienstagabend klargestellt, dass die Wegeverbindung vom Kloster Michaelsberg zum Klosterwald sicherlich bereits seit 1.000 Jahren besteht. Auch der Straßenname ist seit vermutlich 100 Jahren in Verwendung. Die Post wird zugestellt. Diverse Elemente einer Erschließungsinfrastruktur sind vorhanden. Maßgeblich für die Frage der Ersterschließung ist jedoch, ob eine erstmalige Erschließungsanlage im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bamberg sowohl vollständig hergestellt als auch abgerechnet worden ist. Der Zustand des Straßenunterbaus und des Straßenaufbaus sowie die fehlende Straßenentwässerung und der fehlende Gehweg lassen eindeutig erkennen, dass hier nie eine Straße vollständig errichtet worden ist, welche auch nur den technischen Anforderungen des Jahren 1961 (Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes) genügt hätte.

Das Erfordernis zur Erschließung nach den technischen Regelwerken ergibt sich nicht aus dem Baurecht, sondern aus den Anforderungen des allgemeinen Haushaltsrechtes: Selbstverständlich muss die Stadt Bamberg, wenn sie eine Infrastruktur herstellt, diese im Interesse aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler technisch einwandfrei herstellen. Es liegt auch im Interesse der Anwohner, dass die Erschließungsanlage die entsprechende Lebenserwartung aufweist und aus diesem Grunde den Regeln der Technik entsprechend hergestellt wird. Des Weiteren ist die Stadt Bamberg verpflichtet, alle ihr rechtlich zustehenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu gehört die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Damit gehört zu diesen Einnahmeverpflichtungen der Stadt Bamberg selbstverständlich auch, Verjährungsvorgänge zu vermeiden. Aus dem Zusammenwirken dieser Komponenten ergibt sich, dass die Stadt Bamberg hier tätig werden musste und tätig ist.


2. Grundsätzlich ist die Dimension des geplanten Ausbaus für uns wie auch für die Mehrzahl der Anwesenden mehr als fragwürdig, da der geplante Ausbau den Charakter der Straße nachteilig verändert und zum Fahren höherer Geschwindigkeiten verleiten wird. Lesen Sie bitte hierzu auch allgemeine Hintergrundinformationen auf der Webseite unseres Vereins „Bewahrt die Bergstadt“ e.V.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu Ziffer 2 wurde ebenfalls bereits in der Abendveranstaltung ausgeführt, dass die Dimension der Fahrbahn sich gegenüber dem heutigen Zustand nur minimal verändert. Richtig ist, dass die Straße, eben weil sie bis heute nie fertig gestellt worden ist, bislang einen gewissen feldwegartigen Charakter, insbesondere in ihren seitlichen Randbereichen aufweist, welcher zweifelsohne den gewissen Charme des Unfertigen aufweist. Der Charakter wird sich durch die erstmalige Herstellung in diesem Sinne sicherlich ändern und eine etwas stärker technische Anmutung vermitteln. Es wird auch – und auch dies wurde bereits am Dienstag besprochen – eine neue Asphaltdecke eher zu schnellerem Fahren verführen, als eine marode Straßenoberfläche. Dennoch sieht die Planung vor, auch das vertraute Bild grüner Randbereich zu erhalten.


3. Die Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich wurde nicht geprüft, ist jedoch angesichts des geringen Verkehrsaufkommens und dem Wunsch nach weiterer Verkehrsreduzierung auch im Berggebiet naheliegend (sehen Sie hierzu auch die Hintergrundinformationen über Verkehr auf der Webseite unseres Vereins „Bewahrt die Bergstadt“ e.V.) Eine Erklärung, warum dies nicht geprüft wurde, konnte in der Veranstaltung nicht gegeben werden. Die Straße ermöglicht auch heute bereits „die Befahrbarkeit und den Begegnungsverkehr von Linienbussen, Winterdienst, der Müllabfuhr sowie von Liefer- und Anliegerverkehr dauerhaft“, diese Begründung der Maßnahme ist somit irrelevant bzw. obsolet.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu Ziffer 3 ist festzustellen, dass zwar das Ingenieurbüro, das die Ausführungsplanung bearbeitet, keinen Auftrag hatte, einen verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen. Dies aber nur deswegen, weil die Stadtverwaltung dies bereits im Vorfeld geprüft hatte. Auch hierzu wurde am Dienstagabend ausführlich berichtet. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dürfen verkehrsberuhigte Bereiche „nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden“. Sie müssen eine „überwiegende Aufenthaltsfunktion“ aufweisen. Diese Kriterien sind hier nicht erfüllt. Es ist hier auch nicht erinnerlich, dass Ihr Verein in den letzten Jahren je einen Antrag gestellt hätte, die Straße in diesem Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen zu lassen.


4. Es ist offenbar nicht geplant, die Ausschreibungen so zu gestalten, dass die Auftragnehmer ihre Lieferungen und Leistungen zum Festpreis anbieten müssen. Um Kostenrisiken für die Betroffenen zu vermeiden, ist dies jedoch eine naheliegende Erwartung der Anlieger.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu Ziffer 4 ist festzustellen, dass alle öffentlichen Auftraggeber an die Verdingungsordnung für Bauleistungen gebunden sind. Diese kennt grundsätzlich den Stundenlohnvertrag, den Einheitspreisvertrag und den Pauschalvertrag. Der Einheitspreisvertrag ist gemäß VOB die Regelausschreibung der öffentlichen Hand. Die vielfältigen Leistungen, die hier zu erbringen sind, in einen einzigen Pauschalvertrag zu betten, wäre auf Grund der Benachteiligung des Mittelstandes und wegen unangemessener Risikoverlagerung mit der VOB wohl kaum vereinbar gewesen. Aber selbst wenn die Stadt eine Pauschalausschreibung gewählt hätte, so hätten die anbietenden Firmen erfahrungsgemäß erhebliche Sicherheitsaufschläge in ihre Pauschalpreisbildung einkalkuliert. Dies hätte die Gesamtkosten zu Lasten der Anlieger und zu Lasten der Stadt Bamberg erhöht. Dies ist weder haushaltsrechtlich zulässig noch im Interesse der Anlieger.


5. Es sind Parkplätze geplant, die angesichts des öffentlichen Parkplatzes an der St.-Getreu-Straße weder von den Anwohnern benötigt noch aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll sind, zumal deren Wirtschaftlichkeit nicht dargelegt werden konnte. Die Herstellung öffentlicher unbewirtschafteter Parkplätze sehen wir als unverantwortlichen Umgang mit öffentlichen Ressourcen sowie überkommene Verkehrsplanung an. Sehen Sie hierzu auch allgemeine Hintergrundinformationen über Verkehr auf der Webseite unseres Vereins „Bewahrt die Bergstadt“ e.V.


6. Für den Ausbau der Parkplätze am Michelsberger Wald besteht kein zwingender planungsrechtlicher Bedarf, deren Wirtschaftlichkeit bzw. die eventuell geplante Bewirtschaftung konnte in der Versammlung nicht dargelegt werden. Seitens der Anwohner wurde der Bedarf ebenso bestritten.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu den Ziffern 5 und 6 ist festzustellen, dass Wanderparkplätze der Naherholung der Bamberger Bevölkerung dienen. Sie sind damit selbstverständlich verkehrstechnisch sinnvoll, auch wenn es rechtlich keinen zwingenden Bedarf gibt. Mit der Frage, wie ein solcher Wanderparkplatz erschließungsbeitragsrechtlich zu bewerten ist und welche Bewirtschaftungsform der Stadtrat letztendlich für sinnvoll erachten wird, wird sich der Bausenat noch weiter befassen.

Mündlich hatten Sie am Dienstagabend noch hinzugefügt, dass Menschen aus anderen Stadtteilen, die zur Naherholung in den Michaelsberger Wald kommen wollen, den Stadtbus benutzen können, weil am Bergschlösschen eine Haltestelle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang muss dann allerdings durchaus festgestellt werden, dass gerade dieser Stadtteil sich hier durch eine besonders geringe Siedlungsdichte, damit durch eine geringe Versorgungsinfrastruktur, zugleich durch einen hohen KFZ-Besitz und außerdem durch eine hohe KFZ-Nutzung auszeichnet.


7. Die Dimensionierung der Wasserableitung widerspricht den übergeordneten Zielen des Umweltamtes, nach denen anfallende Oberflächengewässer möglichst lokal zu versickern sind.

Stellungnahme des Baureferenten:

Auch über das Thema der Regenwasserableitung (Ihre Ziffer 7) wurde am Dienstagabend ausführlich gesprochen. Die Stadt Bamberg strebt selbstverständlich immer an, Niederschlagswasser möglichst direkt lokal zu versickern. Gerade im Bereich der St.-Getreu-Straße ist dies für die Privatanwesen in den Bebauungsplänen festgeschrieben, so dass diese ökologisch vorbildlich sind. Der Straßenraum selber bietet aber leider nicht den Platz, auch das hier anfallende Niederschlagswasser noch zu versickern. Dennoch bleibt es dem natürlichen Gewässerkreislauf erhalten, weil es in die Regnitz geleitet wird.


8. Allgemein würde die Baumaßnahme zur Versiegelung zusätzlicher Flächen führen, was aus grundsätzlichen Überlegungen nicht mehr zeitgemäß ist.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu Ziffer 8 ist festzustellen, dass die erstmalige Anlage eines Gehweges in diesem Straßenabschnitt in bestimmten Teilstücken zu einer zusätzlichen Versiegelung führt. Es sollte doch aber unstrittig sein, dass die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger nicht das nationale Versiegelungsproblem darstellt. Außerdem hat das Projekt zugleich das Ziel, im Bereich des Wanderparkplatzes Flächen, die heute noch versiegelt sind, zu entsiegeln. In der Gesamtsumme wird sich schwerlich feststellen lassen, dass gegenüber dem heutigen Zustand eine nennenswerte Veränderung in der quadratmetergenauen Versiegelung eintreten wird.


9. Im Vortrag wurde nicht transparent, welche Maßnahmen in welcher Ausprägung baurechtlich zwingend sind. Vielmehr entstand der Eindruck, dass die Planung lediglich entlang bisheriger Praxis vorgenommen wurde, ohne längerfristige und übergeordnete Aspekte zu berücksichtigen.


10. Der Beschlussantrag verursacht im Gegensatz zur Aussage in der Beschlussvorlage im Verlauf des Verfahrens sehr wohl Kosten, insbesondere für die Anlieger.

Stellungnahme des Baureferenten:

Zu Ziffer 10 ist schlussendlich festzustellen, dass der Beschluss des Bausenates in diesem Zusammenhang rein planungsrechtlicher Natur gewesen ist. Unstrittig ist, dass die bauliche Maßnahme, deren Vergabe ja aber noch ansteht, Kosten verursachen wird.


Wir bitten die Stadtverwaltung incl. Agenda-21-Büro und Verkehrsplaner um eine Stellungnahme zu den oben genannten Punkten. Weiterhin bitten wir die Stadträte im Bausenat eindringlich, angesichts der bestehenden Unklarheiten den gegenständlichen Beschluss zu vertagen und im Dialog mit Anwohnern und unserem Verein eine wirtschaftlich sinnvollere und für alle Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten.

Stellungnahme des Baureferenten:

In Ihrem Schreiben sind Sie wiederholt auf der Suche nach der „rechtlich zwingenden“ Antwort. Hierzu ist festzustellen, dass es beispielsweise auch keinen rechtlichen Zwang gibt, ausführliche Anwohnerinformationsveranstaltungen durchzuführen und auch keinen rechtlichen Zwang gibt, Verbändevertretern die Teilnahme zu gestatten und das Wort zu geben. Es gibt auch keinen rechtlichen Zwang, Ihr Schreiben ausführlich zu beantworten. Den Interessen Ihres Vereins wäre folglich nicht gedient, wenn die Bamberger Stadtverwaltung sich strikt auf den „rechtlichen Zwang“ beschränken würde.

Insgesamt muss festgesellt werden, dass Sie in Ihrem Schreiben die verkehrlichen und finanziellen Interessen der Bergstadt in einer Weise vermischen, welche der Glaubwürdigkeit Ihres Vereines im Zweifelsfall wenig zuträglich sein dürfte.

Es sollte doch wechselseitig anerkannt bleiben, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates, die Stadtverwaltung, Ihres Vereines und alle Anlieger im Rahmen der Rechtslage das Beste wollen.